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Diese Artikel behandelt die Formulierung und Ausführung der jugoslawischen Sprachpolitik und das Verhältnis zwischen Sprachrechten und Nationalrechten in Jugoslawien. Die Formulierung bezieht sich auf Entscheidungen der Amts-gewalten hinsichtlich ( 1 ) der Innenstruktur der Sprachvarietäten bzw. ( 2 ) der Funktionszuteilung an die Varietäten innerhalb einer Sprachgemeinschaft. Die Ausfuhrung bezieht sich auf Versuche unter Gemeinschaftsmitgliedern die Sprachpolitik durchzusetzen und Annahme zu finden. In Jugoslawien wird die Unterscheidung zwischen Formulierung und Ausführung durch das hierarchische und dezentralisierte politische Verwaltungssystem beeinflußt. Die in allgemeinster Form bundesstaatlich bestimmte Politik wird durch Formulierung einer aus-führlicher Politik der Republiken durchgesetzt, die darüberhinaus in noch aus-führlicher Form durch die Gemeinden durchgesetzt werden.In dieser Artikel soll die jugoslawische Sprachpolitik auf Bundes-, Republiksund Gemeindesebene behandelt werden. Insbesondere werden die Bundesver-fassung, die Verfassung der slowenischen Republik und das Statut der Gemeinde Piran beschrieben. Diese Dokumente bestimmen unter anderem die Sprachpolitik in vier Hauptbereichen: Allgemeinprinzipien, Herausgabe amtlicher Dokumente und Mitteilungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren, und Schul-wesen.Die jugoslawische Sprachpolitik unterscheidet sich von der durch Stalin vollendete Politik in dem Entwurf der Sprach- und Nationalrechte. Die gegen-wärtige jugoslawische Sprachpolitik ziehlt auf eine Scheidung der Sprachrechten von den Nationalrechten. Die Verfassungssprachpolitik stellt die Grenzen dar, innerhalb welchen die Nationalrechte werden beschützt werden und worüber die Rechte nicht hinausgehen dürfen.